Vermeidung von Schimmel

Liebe Mieterinnen und Mieter,

in den letzten Monaten wurden überdurchschnittlich viele Schimmelbefälle in unserem Wohnungsbestand gemeldet.

In seltenen Fällen ist die Gebäudehülle für den Schimmelbefall verantwortlich. Ein großer Anteil der Schimmelbefälle ist vom Mieter eigenverschuldet.

Es ist eine Pflicht des Mieters, die Wohnung ausreichend zu Heizen und zu Lüften. Eine ausreichende Belüftung ist nur gegeben, wenn mind. 2x täglich eine Stoßlüftung mit komplett geöffneten Fenster von 5-10 Minuten durchgeführt wird. Sie sollten gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnen, um einen Durchzug zu schaffen. Eine Lüftung über die Kippfunktion der Fenster, wie sie häufig beobachtet wird, reicht nicht aus. Im Gegenteil: Sie ist kontraporduktiv, weil die Bereiche um das Fenster dadurch zu stark auskühlen und kaum Luftaustausch im Raum stattfindet. Und kühlere Stellen ziehen Feuchtigkeit an und fördern dort die Schimmelbildung.

Wichtig: Je kälter die Temperaturen außen sind, desto besser bekommt man die Feuchtigkeit durch richtiges Lüften aus der Wohnung, weil Feuchtigkeit den Weg zum Kühlen sucht.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Raumtemperatur nicht unter 18°C sinkt. Die Luftfeuchtigkeit sollte in der Wohnung unter 50% liegen.

Empfehlenswert ist die Anschaffung eines Hygrometers (Feuchtigkeitsmesser). Mit diesem Gerät kann die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit kontrolliert werden. Der Anschaffungspreis liegt bereits bei wenigen Euros.

Um eine ausreichende Zirkulation der Luft zu gewährleisten, welche die Wahrscheinlichkeit auf einen Schimmelbefall stark reduziert, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Möbel nicht direkt an der Außenwand positioniert werden sollen. Heizkörper müssen frei und nicht durch Möbel oder Vorhänge blockiert sein.

In unserer Geschäftsstelle haben wir Broschüren, die Richtig Heizen und Lüften erklären. Bei Bedarf können Sie diese dort erhalten oder telefonisch zum kostenlosen Versand anfordern.

Vielen Dank.

Ihr Geschäftsstellenteam