Als Mitglied aufgenommen werden, kann man nur in folgenden zwei Fällen:
- Das bestehende Mitglied kann einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme als Mitglied für seinen Ehepartner und/oder volljährige Kinder stellen. Nach einer positiven Entscheidung des Vorstandes wird die Beitrittserklärung unterzeichnet.
- Bei der Anmietung einer WU-Wohnung entsteht durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung eine Mitgliedschaft.
Kosten im Überblick
Keine Kaution, keine Provision.
Beim Beitritt zur Genossenschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 € fällig. Es muss mindestens ein mitgliedschaftsbegründender Geschäftsanteil von 250 € gezeichnet werden. Neben den Pflichtanteilen bei Anmietung einer Wohnung (s.u.) können bis zu 10 freiwillige Anteile erworben werden.
Abhängig von der Wohnungsgröße ist die Zeichnung von folgenden Geschäftsanteilen notwendig:
- Für eine Wohnung bis 50 qm: 2 Anteile (500.- €)
- Für eine Wohnung bis 70 qm: 3 Anteile (750.- €)
- Für eine Wohnung über 70 qm: 4 Anteile (1.000.- €)
- Für ein Einfamilienhaus: 6 Anteile (1.500.- €)
Verzinsung
Die Verzinsung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist von der wirtschaftlichen Situation der Genossenschaft abhängig. Bisher konnte stets eine Dividende von 4 % für ganzjährig eingezahlte Geschäftsanteile ausbezahlt werden.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Das Geschäftsguthaben wird im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses bis spätestens 30.06. ausgezahlt.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses können Sie weiterhin Mitglied bleiben. Haben Sie die Mitgliedschaft einmal gekündigt, können Sie zu einem anderen Zeitpunkt in der Regel nicht erneut Mitglied werden.