Zweck der Genossenschaft ist eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder.
- Wie wird mein Antrag auf Wohnungssuche bearbeitet?
Nachdem Sie unseren Bewerbungsbogen ausgefüllt an uns übergeben haben und wir Sie in einem persönlichen Gespräch kennenlernen durften, wird in der Vorstandsitzung über Ihr Wohnungsgesuch entschieden. Sie erhalten danach entweder eine Mitteilung, dass wir Sie in eine Wohnungs - Vormerkliste aufnehmen oder Sie erhalten ein Schreiben, dass wir Ihnen keine Wohnung anbieten können.
- Was passiert, wenn ich auf der Wohnungs - Vormerkliste stehe?
Sie erhalten von uns, Ihren Wohnungswünschen entsprechend, postalisch verschiedene Wohnungsangebote. Sollten Sie auf diese Angebote nicht reagieren, werden wir Sie aus der Vormerkliste streichen und Ihr Wohnungsgesuch nicht weiter bearbeiten.
- Was muss ich tun, wenn ich eine mir angebotene Wohnung mieten will?
Sie bewerben sich bei uns schriftlich für diese Wohnung.
- Ich habe mich für eine Wohnung beworben, wie geht es weiter?
Über die Vergabe der Wohnung wird in der gemeinsamen Vorstandssitzung entschieden, welche in der Regel wöchentlich stattfindet. Wird Ihnen eine Wohnung zugeteilt, bekommen Sie die Unterlagen (Zuteilungsschreiben, Mietvertrag, usw.) postalisch zugeschickt.
- Wie werde ich Mitglied und was bedeutet dies?
- Sie erhalten dazu ein Formular "Beitrittserklärung". Dieses füllen Sie bitte aus.
- Sie zahlen einmalig 25,00 € Bearbeitungsgebühr.
- Sie zahlen, je nach Wohnungsgröße, Geschäftsanteile ein.
- Sie erhalten einen Nutzungsvertrag.
- Als Mitglied haben Sie Verantwortung gegenüber dem Wohnungsunternehmen und verpflichten sich, die Satzung zu respektieren und die gemeinnützigen und genossenschaftlichen Gedanken zu pflegen.
- Wie hoch sind die Geschäftsanteile?
für Wohnungen bis 50 qm: 500 € (= 2 Geschäftsanteile) bis 70 qm: 750 € (= 3 Geschäftsanteile) ab 70 qm: 1000 € (= 4 Geschäftsanteile) für ein Haus 1500 € (=6 Geschäftsanteile) - Wann sind die Geschäftsanteile einzuzahlen?
Ihre Geschäftsanteile müssen bei uns vor der Übergabe der Wohnung vollständig einbezahlt sein. Sie sind quasi der Schlüssel zu Ihrer Wohnung.
- Ist bei Anmietung einer Wohnung zusätzlich Kaution oder Provision zu zahlen?
Auf gar keinen Fall!
- Was ist zu beachten, wenn ich wieder aus der gemieteten Wohnung ausziehen möchte?
Sie müssen die Wohnung schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats eingegangen sein. Sie müssen uns die Wohnung im "Übergabezustand" wieder zurückgeben.
- Muss ich bei Auszug aus einer Wohnung auch meine Mitgliedschaft kündigen?
Nein.
- Wann bekomme ich meine Geschäftsanteile wieder zurück?
Sie müssen Ihre Mitgliedschaft schriftlich bis zum 30.09. des laufenden Geschäftsjahres kündigen. Ihre Geschäftsanteile erhalten Sie dann (nach Bilanzgenehmigung) ca. im zweiten Halbjahr des folgenden Geschäftsjahres zurück.
Hinweis: Haben Sie Ihre Mitgliedschaft einmal gekündigt, dann können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder Mitglied werden.
- Wie ist die Anschrift des »Amt für Wohnen«?
Marienstr.6, 90402 Nürnberg Tel. 0911 2310