Wie wir bereits im Zuge der Einladung zur Mitgliederversammlung ausführlich mitgeteilt hatten, haben wir mit unserem Partner TK Networks in Iphofen eine Vereinbarung erzielt, dass die Fernsehversorgung in unseren Wohnanlagen auch über den Juni 2024 in gewohnter Form erhalten bleibt.
Die Umlagefähigkeit der Kosten über die Nebenkostenabrechnung entfällt gemäß der TKG-Novelle zu diesem Zeitpunkt.
Derzeit wird in Funk und Fernsehen sehr viel damit geworben, dass die Fernsehversorgung ab Juli 2024 den Mietern überlassen wird und sie sich ab diesem Zeitpunkt darum kümmern müssen. Wir weisen noch mal darauf hin, dass unsere Mieter und Mieterinnen nichts neu abschließen müssen. Die Fernsehversorgung in unseren Wohnanlagen bleibt wie bisher erhalten.