Sofern Sie die bei uns auf dieser Erhöhung resultierenden höheren (und wegen gleichbleibender Geschäftsanteile und Dividende nicht benötigen) Freistellungsbeträge (mit Gültigkeit ab 1.1.2023) übermitteln. Ein gültiger Freistellungsauftrag verhindert, dass auf die von der Genossenschaft ausbezahlte Dividende für die eingezahlten Geschäftsanteile ein Abzug von Kapitalertragssteuer vorgenommen wird.