Änderung des Sparer-Pauschbetrages ab Januar 2023

Der Sparerpauschbetrag steigt gemäß dem Jahressteuergesetz 2022 (§ 20 Abs. 9 EstG) von 801 € bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung auf 1.000 € bzw. 2.000 € an. Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass bereits erteilte Freistellungsaufträge automatisch prozentual erhöht werden.

Sofern Sie die bei uns aus dieser Erhöhung resultierenden höheren (und wegen gleichbleibender Geschäftsanteile und Dividende nicht benötigen) Freistellungsbeträge (mit Gültigkeit ab 1.1.2023) ändern wollen, müssen Sie hierfür einen neuen Freistellungsauftrag stellen. Ein gültiger Freistellungsauftrag verhindert, dass auf die von der Genossenschaft ausbezahlte Dividende für die eingezahlten Geschäftsanteile ein Abzug von Kapitalertragssteuer vorgenommen wird.