Sofern Sie die bei uns aus dieser Erhöhung resultierenden höheren (und wegen gleichbleibender Geschäftsanteile und Dividende nicht benötigen) Freistellungsbeträge (mit Gültigkeit ab 1.1.2023) ändern wollen, müssen Sie hierfür einen neuen Freistellungsauftrag stellen. Ein gültiger Freistellungsauftrag verhindert, dass auf die von der Genossenschaft ausbezahlte Dividende für die eingezahlten Geschäftsanteile ein Abzug von Kapitalertragssteuer vorgenommen wird.