Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.
Unsere Satzung können Sie sich hier downloaden.
Beim Beitritt zur Genossenschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 € fällig. Es muss mindestens ein Geschäftsanteil von 250 € gezeichnet werden. Bis zu 10 Anteile können erworben werden.
Bei Anmietung einer Wohnung ist die Zeichnung von insgesamt folgenden Geschäfts-
anteilen, abhängig von der Wohnungsgröße, notwendig:
Für eine Wohnung bis 50 qm: | 500.- € | (2 Anteile) |
Für eine Wohnung bis 70 qm: | 750.- € | (3 Anteile) |
Für eine Wohnung über 70 qm: | 1000.- € | (4 Anteile) |
Für ein Einfamilienhaus: | 1500.- € | (6 Anteile) |
Ist zusätzlich eine Kaution oder Provision zu zahlen? Nein
Die Verzinsung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist von der wirtschaftlichen Situation der Genossenschaft abhängig. Bisher konnte stets eine Dividende von 4 % für ganzjährig eingezahlte Geschäftsanteile ausbezahlt werden.
Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Das Geschäftsguthaben wird im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses bis spätestens 30.06. ausgezahlt.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses können Sie weiterhin aber auch Mitglied bleiben. Haben Sie die Mitgliedschaft einmal gekündigt, können Sie zu einem anderen Zeitpunkt in der Regel nicht erneut Mitglied werden.
Hier können Sie sich unseren Wohnungsbewerbungsbogen herunterladen:
Wohnungsbewerbung.pdf