Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine, gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder. Werden Sie Mitglied, so werden Sie auch ein Teil der Genossenschaft. Damit unterscheiden wir uns vom privaten Wohnungsvermieter.
Nachdem Sie unseren Bewerbungsbogen ausgefüllt an uns übergeben haben und wir Sie in einem persönlichen Gespräch kennenlernen durften, wird in der Vorstandsitzung über Ihr Wohnungsgesuch entschieden. Sie erhalten danach entweder eine Mitteilung, dass wir Sie in eine Wohnungs - Vormerkliste aufnehmen oder Sie erhalten ein Schreiben, dass wir Ihnen keine Wohnung anbieten können.
Sie erhalten von uns, Ihren Wohnungswünschen entsprechend, postalisch verschiedene Wohnungsangebote. Sollten Sie auf diese Angebote nicht reagieren, werden wir Sie aus der Vormerkliste streichen und Ihr Wohnungsgesuch nicht weiter bearbeiten.
Sie bewerben sich bei uns schriftlich für diese Wohnung.
Über die Vergabe der Wohnung wird in der gemeinsamen Vorstandssitzung entschieden, welche in der Regel wöchentlich stattfindet. Wird Ihnen eine Wohnung zugeteilt, bekommen Sie die Unterlagen (Zuteilungsschreiben, Mietvertrag, usw.) postalisch zugeschickt.
Sie erhalten dazu ein Formular "Beitrittserklärung". Dieses füllen Sie bitte aus.
Sie zahlen einmalig 25,00 € Bearbeitungsgebühr.
Sie zahlen, je nach Wohnungsgröße, Geschäftsanteile ein.
Sie erhalten einen Nutzungsvertrag.
Als Mitglied haben Sie Verantwortung gegenüber dem Wohnungsunternehmen und verpflichten sich, die Satzung zu respektieren und die gemeinnützigen und genossenschaftlichen Gedanken zu pflegen.
für Wohnungen | bis 50 qm: | 500 € (= 2 Geschäftsanteile) |
bis 70 qm: | 750 € (= 3 Geschäftsanteile) | |
ab 70 qm: | 1000 € (= 4 Geschäftsanteile) | |
für ein Haus | 1500 € (=6 Geschäftsanteile) |
Spätestens mit Erhalt des Mietvertrages. Ihre Geschäftsanteile müssen bei uns vor der Übergabe der Wohnung vollständig einbezahlt sein. Sie erhalten sonst keine Wohnungsschlüssel.
Nein.
Sie müssen die Wohnung schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats eingegangen sein. Sie müssen uns die Wohnung im "Übergabezustand" wieder zurückgeben.
Nein.
Sie müssen Ihre Mitgliedschaft schriftlich bis zum 30.09. des laufenden Geschäftsjahres kündigen. Ihre Geschäftsanteile erhalten Sie dann (nach Bilanzgenehmigung) ca. im zweiten Halbjahr des folgenden Geschäftsjahres zurück.
Hinweis: Haben Sie Ihre Mitgliedschaft einmal gekündigt, dann können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder Mitglied werden.
Marienstr.6, 90402 Nürnberg Tel. 0911 2310