Betriebskostenabrechnung

Auch wenn einige Mieter bisher Ihre Betriebskostenabrechnung bereits erhalten haben, befinden wir uns gerade noch in der Erstellung der restlichen Abrechnungen.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir gesetzlich bis zum 31.12.2023 Zeit haben, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und Ihnen zur Verfügung zu stellen.

Wir verweisen außerdem darauf, dass die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 nicht zwangsläufig in der Einkommensteuererklärung 2022 beinhaltet sein müssen, sondern auch im Jahr 2024 für das Jahr 2023 angesetzt werden können, weil die Abrechnung erst im Laufe des Jahres 2023 zugeht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch beim Finanzamt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten Sie von Anfragen abzusehen.