Terminankündigung Mitgliederversammlung

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am

Montag, 27. Juli 2026, 18 Uhr in der

Gaststätte Gutmann am Dutzendteich, Saal, Bayernstr. 150, 90478 Nürnberg statt.

Die schriftliche Einladung mit der Tagesordnung geht allen Mitgliedern Anfang Juli zu. 

Wir bitten um Vormerkung und zahlreiche Teilnahme.

Ihre Wohnungsunternehmen Nürnberg-Ost eG

Satzungsänderung

Unter folgendem Link finden Sie unsere neue Satzung, welche an der Mitgliederversammlung am 26.09.2023 beschlossen und am 19.12.2023 in das Genossenschaftsregister eingetragen wurde.

Die Satzung steht im Downloadbereich bereit.

https://www.wu-nuernberg-ost.de/die-genossenschaft/

Wenn Sie Ihre Genossenschaftsanteile entsprechend unserer neuen Satzung aufstocken möchten, bitten wir um Beachtung von § 41 Abs. 3 der Satzung, dass nur zum Jahreswechsel bereits vorhandene Anteile an der Gewinnbeteiligung (Dividende) des jeweiligen Jahres teilnehmen.

Gaspreisentwicklung ab 01.01.2024

Durch die vertragliche Absicherung des Gaspreises für die Versorgung unserer Zentralheizungen bis zum 31.12.2023 waren unsere Mieter in den Häusern mit Gas-Zentralheizungen bisher nicht von den teilweise extremen Steigerungen am Markt betroffen.

Bereits im Sommer haben wir die Gas-Lieferungen ab dem 1.1.2024 für unsere Genossenschaft neu ausgeschrieben und als Ergebnis dessen erneut eine längerfristige Preisbindung bis zum 31.12.2026 erzielen können. Es war klar, dass das bisherige Preisniveau nicht mehr erreicht werden kann, allerdings war das Ziel die Steigerung so gering wie möglich zu halten.

Die erreichte Verdreifachung des Gaspreises ab 2024 ist zwar nicht unerheblich, hätte aber angesichts der Marktlage noch extremer ausfallen können und liegt auch an dem zuvor sehr günstigen Preis. Das erzielte Ergebnis war zumindest besser als es zu Beginn der Gas-Krise ausgesehen hat, wo man von weitaus höheren Steigerungen ausgehen musste und schließlich war die zuvor gesicherte Preisbindung bis 2023 unter diesen Umständen ein Glücksfall.

Neubau Geuschmidstr. 11

Im Juli 2023 war es endlich so weit!

Unser Neubauprojekt wurde Ende Juni 2023 bezugsfertig und konnte an die neuen Mieter übergeben werden.

Das Objekt umfasst 6 Wohnungen, davon

  • Eine 2-Zimmerwohnung im EG
  • Eine 3-Zimmerwohnung im EG
  • Zwei 4-Zimmerwohnungen im 1. und 2.OG und
  • Zwei 5-Zimmerwohnungen im 1. und 2.OG
Neu gebautes Mehrfamilienhaus mit Solaranlage auf dem Dach in der Geuschmidstraße 11, Luftaufnahme der Rückseite mit Balkonen und Garten

Information zur Gestaltung von Mietergärten

Die Zahl der Anlagen von sogenannten Schottergärten hat leider in unseren als Grünflächen und Vorgärten ausgewiesenen Bestandflächen zugenommen. Diese Gestaltung als Vorgarten und Garten ist nicht zulässig.

Seit Mai 2022 ist die Satzung der Stadt Nürnberg über die Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung -BegrS) in Kraft. Diese Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet und somit für die Gärten und Vorgärten in unserer Genossenschaft. Die Nichtzulässigkeit von nicht oder nur gering bepflanzten Schottergärten ist in dort § 3 (2) geregelt.  

Vorgärten sind laut § 3 (6) zu begrünen und dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden.  

Bitte beachten Sie diese Vorgaben in der Gestaltung der von Ihnen genutzten Gärten und Vorgärten.  

 

Hier einige Aspekte zum Thema Schottergärten: 

1. Schottergärten sind biologisch fast tot 

Viele echte Wüsten sind lebendiger als die künstlichen Steinwüsten. Die Fläche ist für Insekten und Vögel völlig uninteressant und gleicht einer Betonfläche. Doch jede Pflanze zählt für die Natur, Bienen und andere Insekten finden die Blüten. Zudem ergänzen sich begrünte Vorgärten eines Wohnbezirks in Insekten- und Vogelaugen zu einer einzigen Fläche. 

2. Schottergärten schädigen den Boden 

Der Boden wird vom Kies zusammengepresst, ist trocken, strukturlos und nahezu unbelebt. Das Wasser fließt trotz wasserdurchlässiger Unkrautfolie nicht gut ab, Auch wenn das Wasser seinen Weg in den Boden findet, kann dieser es wegen seiner Humusarmut nicht halten. Es fließt bei Starkregen nicht in den Boden, sondern gerne mal in den Keller oder auf die Straße und landet schließlich ungefiltert im Grundwasser. Der Schaden für den Boden ist so nachhaltig, dass ein Rückbau und Anlage eines normalen Gartens schwierig sind. 

3. Schottergärten brauchen auf Dauer viel Pflege 

Auch in einem Schottergarten können sich mit der Zeit Unkräuter ansiedeln. Denn Herbstlaub und Blütenblätter landen auch im Schottergarten – wenn nicht aus dem eigenen Garten, dann aus der Nachbarschaft. Trockenes Laub kann man nicht abharken oder wegfegen, es versteckt sich zwischen den Steinen und bleibt für die Harke unerreichbar. Wind und Regen bringen Blütenpollen in den Garten. Diese sammeln sich in Nischen zwischen den Steinen und bilden irgendwann ein brauchbares Substrat für Unkräuter. Die Pflege wird mühsam. Hacken geht nicht, die Klingen oder Zinken der Geräte prallen an den Steinen einfach ab. Rausziehen? Geht auch nicht, dabei reißen die Pflanzen ab und treiben neu aus. Außerdem setzt der Kies rasch Algen und Moos an – ein Fall für mühsame Handwäsche oder einen Hochdruckreiniger. 

4. Schottergärten sind schlecht fürs Kleinklima 

Pflanzen verdunsten Feuchtigkeit und kühlen die unmittelbare Umgebung ab. Steine können das nicht. Ohne schützende Bepflanzung heizen sich Schottergärten in der Sonne viel stärker auf als naturnahe Gärten und strahlen die Wärme abends wieder ab.  

5. Schottergärten sind teuer und haben eine schlechte Klimabilanz 

Die Anlage und der Rückbau von Schottergärten sind sehr teuer. Die Haltbarkeit der Steinfläche liegt bei etwa zehn Jahren. Der Abbau und das Zermahlen von Steinen sind energieintensiv, vom Transport einmal abgesehen. Das Unkrautvlies verbraucht bei der Herstellung reichlich Energie und Erdöl.  Das Entsorgen des Vlieses verursacht Müll. Pflanzen binden CO2 – ein Schottergarten nicht.  

Vermeidung von Schimmel

In den letzten Monaten wurden überdurchschnittlich viele Schimmelbefälle in unserem Wohnungsbestand gemeldet.

In seltenen Fällen ist die Gebäudehülle für den Schimmelbefall verantwortlich. Ein großer Anteil der Schimmelbefälle ist vom Mieter eigenverschuldet.

Es ist eine Pflicht des Mieters, die Wohnung ausreichend zu Heizen und zu Lüften. Eine ausreichende Belüftung ist nur gegeben, wenn mind. 2x täglich eine Stoßlüftung mit komplett geöffneten Fenster von 5-10 Minuten durchgeführt wird. Sie sollten gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnen, um einen Durchzug zu schaffen. Eine Lüftung über die Kippfunktion der Fenster, wie sie häufig beobachtet wird, reicht nicht aus. Im Gegenteil: Sie ist kontraporduktiv, weil die Bereiche um das Fenster dadurch zu stark auskühlen und kaum Luftaustausch im Raum stattfindet. Und kühlere Stellen ziehen Feuchtigkeit an und fördern dort die Schimmelbildung.

Wichtig: Je kälter die Temperaturen außen sind, desto besser bekommt man die Feuchtigkeit durch richtiges Lüften aus der Wohnung, weil Feuchtigkeit den Weg zum Kühlen sucht.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Raumtemperatur nicht unter 18°C sinkt. Die Luftfeuchtigkeit sollte in der Wohnung unter 50% liegen.

Empfehlenswert ist die Anschaffung eines Hygrometers (Feuchtigkeitsmesser). Mit diesem Gerät kann die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit kontrolliert werden. Der Anschaffungspreis liegt bereits bei wenigen Euros.

Um eine ausreichende Zirkulation der Luft zu gewährleisten, welche die Wahrscheinlichkeit auf einen Schimmelbefall stark reduziert, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Möbel nicht direkt an der Außenwand positioniert werden sollen. Heizkörper müssen frei und nicht durch Möbel oder Vorhänge blockiert sein.

In unserer Geschäftsstelle haben wir Broschüren, die Richtig Heizen und Lüften erklären. Bei Bedarf können Sie diese dort erhalten oder telefonisch zum kostenlosen Versand anfordern.

Vielen Dank.

Ihr Geschäftsstellenteam